Erklärvideo Lieferkettengesetz LkSG-Compliance: Sorgfaltspflichten verständlich
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt Unternehmen vor komplexe Anforderungen. Ein professionelles Erklärvideo schafft in der gesamten Organisation einheitliches Verständnis und erleichtert die Kommunikation mit Lieferanten.
Das LkSG: Grundlagen und Anwendungsbereich
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland, seit Januar 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Es verpflichtet diese Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer gesamten Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) weitet diese Anforderungen perspektivisch auf weitere Unternehmen aus und ergänzt das LkSG um zivilrechtliche Haftungsregelungen. Unternehmen, die bereits LkSG-Compliance implementiert haben, sind für diese europäische Verschärfung besser aufgestellt.
Sorgfaltspflichten: Was Unternehmen tun müssen
Das LkSG definiert klare Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen ein Risikomanagement einrichten, eine Risikoanalyse durchführen, Grundsatzerklärungen zur Menschenrechtsstrategie veröffentlichen, präventive und abhelfende Maßnahmen ergreifen, ein Beschwerdeverfahren einrichten und jährlich berichten.
Diese Anforderungen betreffen nicht nur große Konzerne, sondern indirekt auch deren Lieferanten. Viele mittelständische Unternehmen erhalten von ihren Großkunden LkSG-Fragebögen und Anforderungen, ohne selbst gesetzlich verpflichtet zu sein. Ein Erklärvideo, das diese Anforderungen erklärt, ist sowohl für verpflichtete Unternehmen als auch für Lieferanten wertvoll.
Risikoanalyse: Menschenrechtsrisiken in der Lieferkette
Die Risikoanalyse ist das Herzstück des LkSG-Compliance-Prozesses. Unternehmen müssen bewerten, in welchen Teilen ihrer Lieferkette Risiken für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden bestehen, und diese Risiken priorisieren. Das umfasst direkte Zulieferer, aber auch mittelbare Lieferanten, wenn Unternehmen substantiierte Kenntnis von Missständen haben.
Ein animiertes Erklärvideo, das den Prozess der Risikoanalyse als Workflow darstellt, mit Lieferantenbefragungen, Audits, Risikoklassifizierungen und Maßnahmenplanung, schafft für alle beteiligten Teams ein gemeinsames Verständnis des Vorgehens. Das reduziert Missverständnisse und beschleunigt die Implementierung.
Beschwerdeverfahren: Transparenz und Zugänglichkeit
Das LkSG verpflichtet Unternehmen, ein zugängliches Beschwerdeverfahren einzurichten, über das Mitarbeiter, Lieferanten und Betroffene Hinweise auf Menschenrechtsverstöße oder Umweltschäden in der Lieferkette melden können. Dieses Verfahren muss bekannt, verständlich und in mehreren Sprachen zugänglich sein.
Ein Erklärvideo, das das Beschwerdeverfahren erklärt, wer es nutzen kann, wie eine Meldung abläuft, was mit Hinweisen passiert und wie Whistleblower geschützt sind, erhöht die Nutzungsbereitschaft und zeigt das Engagement des Unternehmens für verantwortungsvolles Wirtschaften.
Lieferantenkommunikation: LkSG-Anforderungen weitergeben
Ein zentrales Instrument der LkSG-Compliance ist die Kommunikation mit direkten Zulieferern. Unternehmen müssen ihre Erwartungen an menschenrechtliche und umweltbezogene Standards klar kommunizieren und Lieferanten bei der Umsetzung unterstützen. Ein Erklärvideo, das auf dem Lieferantenportal oder in Onboarding-Materialien für neue Lieferanten eingesetzt wird, standardisiert diese Kommunikation.
Besonders für internationale Lieferanten in Ländern mit anderen rechtlichen Standards ist ein verständliches Video, möglichst mit Untertiteln in der jeweiligen Landessprache, ein wirksames Kommunikationsmittel. 3DStory produziert auf Wunsch mehrsprachige Versionen des Erklärvideos.
Produktion: 3.900 EUR Festpreis, fertig in 7 Werktagen
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Jetzt Projekt anfragenHäufige Fragen
Was ist das Lieferkettengesetz (LkSG)?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihrer gesamten Lieferkette zu prüfen, zu dokumentieren und bei Risiken Maßnahmen zu ergreifen.
Für wen eignet sich ein Erklärvideo zum Lieferkettengesetz?
Das Erklärvideo eignet sich für Compliance-Teams, Einkaufsabteilungen, Lieferanten und alle Mitarbeiter mit Lieferantenkontakt. Es schafft einheitliches Grundwissen und reduziert den Schulungsaufwand für LkSG-Anforderungen.
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