Erklärvideo Mustervertrag und AGB-Recht: Was Sie beim Beauftragen beachten

Wer ein Erklärvideo in Auftrag gibt, schließt einen Werkvertrag - oft ohne es zu wissen. Nutzungsrechte, Korrekturrunden und Haftung für Drittinhalte sind die häufigsten Streitpunkte. Dieser Artikel zeigt, worauf Sie im Vertrag achten sollten, bevor Sie unterschreiben.

Videomarketing 2026: Laut dem Wyzowl State of Video Marketing Report nutzen 91% der Unternehmen Video als Marketing-Tool. 87% der Video-Marketer berichten von positivem ROI.

Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Die Produktion eines Erklärvideos ist in Deutschland als Werkvertrag einzustufen (§ 631 BGB). Das bedeutet: Der Produzent schuldet Ihnen ein fertiges Werk - ein Video, das den vereinbarten Anforderungen entspricht. Das ist ein wichtiger Unterschied zum Dienstvertrag, bei dem nur Arbeit, nicht ein konkretes Ergebnis geschuldet wird.

Als Auftraggeber haben Sie daher das Recht auf Nachbesserung, wenn das gelieferte Video mangelhaft ist. Allerdings muss "mangelhaft" vertraglich klar definiert sein. Ohne klare Leistungsbeschreibung - Länge, Stil, Zielgruppe, Animationsart - ist ein Mangel schwer nachzuweisen. Beschreiben Sie deshalb Ihr Wunschvideo so konkret wie möglich im Briefing und im Vertrag.

Besonders bei kleineren Produktionsstudios und Freelancern laufen viele Projekte per E-Mail-Vereinbarung. Auch das ist rechtswirksam, aber schwerer zu beweisen. Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten.

Nutzungsrechte: Der häufigste Streitpunkt

Das Urheberrecht liegt automatisch beim Urheber - also beim Produzenten oder den beteiligten Kreativen. Sie als Auftraggeber erhalten nur das, was vertraglich explizit vereinbart wurde. Ohne Regelung haben Sie lediglich ein einfaches Nutzungsrecht für den ursprünglich vereinbarten Zweck.

Das kann problematisch werden, wenn Sie das Video später auf neuen Kanälen einsetzen, in andere Sprachen übersetzen oder für Messen lizenzieren möchten. Achten Sie darauf, dass der Vertrag ein zeitlich unbefristetes, räumlich unbeschränktes und für alle Kanäle geltendes einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht enthält.

Der Unterschied zwischen einfachem und ausschließlichem Nutzungsrecht ist ebenfalls relevant: Bei einem ausschließlichen Recht darf der Produzent das Video nicht anderweitig verwenden oder vermarkten. Bei einem einfachen Recht kann er z. B. Ausschnitte für sein eigenes Portfolio nutzen. Letzteres ist bei professionellen Studios üblich und in der Regel unproblematisch.

Korrekturrunden klar definieren

Ein häufiger Kostentreiber bei Videoprojekten sind Korrekturrunden, die über das vereinbarte Maß hinausgehen. Viele AGB von Produktionsfirmen enthalten nur eine oder zwei kostenlose Korrekturrunden. Jede weitere Änderung wird stundenweise abgerechnet.

Klären Sie vorab: Wie viele Korrekturrunden sind im Festpreis enthalten? Was zählt als eine Korrektur - ein einzelner Kommentar oder eine Sammlung aller Anmerkungen? Ab wann wird nachberechnet? Ein seriöser Produzent legt das transparent dar. Bei 3DStory sind Korrekturrunden klar im Angebot definiert, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.

Tipp: Bündeln Sie Ihre Feedback-Runden intern, bevor Sie Änderungswünsche kommunizieren. So vermeiden Sie, dass Sie mehrere Runden verbrauchen, die sich mit einer einzigen hätten kombinieren lassen.

Drittinhalte und Haftung

Viele Erklärvideos verwenden Musik, Voiceover-Sprecher, Stockbilder oder Schriftarten. Wer haftet, wenn eine dieser Komponenten rechtlich problematisch ist? Das hängt vom Vertrag ab. Seriöse Produzenten verwenden lizenzfreie Musik (Royalty-Free-Bibliotheken wie Artlist oder Epidemic Sound) und lizenzierten Font-Bestand.

Lassen Sie sich vertraglich bestätigen, dass alle verwendeten Drittinhalte ordnungsgemäß lizenziert sind. Schreiben Sie außerdem fest, wer haftet, falls ein Dritter trotzdem Ansprüche geltend macht. Eine typische Formulierung: "Der Auftragnehmer versichert, alle verwendeten Drittinhalte ordnungsgemäß lizenziert zu haben und stellt den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter frei."

Für von Ihnen zugelieferte Inhalte - etwa Ihr Logo oder Produktfotos - sollten Sie umgekehrt versichern, dass Sie die Rechte daran besitzen. Das gehört in die AGB des Produzenten und schützt diesen vor Ihrer Seite.

Zahlungsbedingungen und Anzahlung

Üblich bei Videoprojekten ist eine Staffelung: 50% Anzahlung bei Auftragserteilung, 50% nach Freigabe des fertigen Videos. Manche Studios verlangen auch eine Drittel-Staffelung (nach Storyboard, nach Rohschnitt, nach Finalisierung). Beide Modelle sind fair und marktüblich.

Vorsicht bei Produzenten, die die volle Summe vorab verlangen - insbesondere bei Anbietern ohne nachweisbares Portfolio. Zahlen Sie nie die volle Summe, bevor Sie zumindest einen ersten Entwurf gesehen haben. Andersherum ist es verständlich, dass Produzenten ohne Anzahlung nicht mit der Produktion beginnen.

Prüfen Sie auch, was bei Stornierung passiert. Haben Sie das Projekt einmal begonnen und möchten es abbrechen, werden in der Regel angefallene Produktionskosten berechnet. Das ist rechtlich zulässig - aber die genauen Konditionen sollten im Vertrag stehen.

Checkliste: Das gehört in jeden Erklärvideo-Vertrag

Damit Ihr Videoprojekt reibungslos verläuft, sollte Ihr Vertrag folgende Punkte abdecken: eine genaue Leistungsbeschreibung mit Länge, Stil und Zielgruppe; den verbindlichen Liefertermin; die Anzahl enthaltener Korrekturrunden; eine klare Regelung der Nutzungsrechte für alle Kanäle und Zeiträume; eine Bestätigung zur Lizenzierung aller Drittinhalte; die Zahlungsmodalitäten mit Anzahlung und Restbetrag; sowie eine Regelung für den Fall von Stornierung oder Verzug.

Bei 3DStory erhalten Sie zu jedem Auftrag ein klares Angebot mit allen relevanten Punkten. Der Festpreis von 3.900 EUR netto gilt ohne versteckte Zusatzkosten, und alle Nutzungsrechte für Ihre Kommunikationskanäle sind inklusive. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zum Ablauf haben.

Erklärvideo mit klaren Konditionen beauftragen

3DStory produziert professionelle Erklärvideos zum Festpreis von 3.900 EUR netto, fertig in 7 Werktagen, mit 100% Geld-zurück-Garantie.

Jetzt Projekt anfragen

Häufige Fragen

Wem gehören die Rechte an einem produzierten Erklärvideo?

Ohne schriftliche Vereinbarung liegen Urheberrechte beim Produzenten. Für eine umfassende Nutzung benötigen Sie eine schriftliche Rechteübertragung oder zumindest ein unbeschränktes Nutzungsrecht, das alle Kanäle, Sprachen und Zeiträume abdeckt.

Was sollte ein Vertrag für ein Erklärvideo mindestens enthalten?

Ein vollständiger Vertrag enthält: Leistungsbeschreibung mit Länge und Stil, Liefertermin, Preis und Zahlungsmodalitäten, Anzahl der enthaltenen Korrekturrunden, Regelung der Nutzungsrechte sowie Haftungsausschlüsse für zugelieferte Inhalte wie Logos oder Texte.

Was passiert, wenn der Produzent fremde Musik ohne Lizenz verwendet?

Haftung und mögliche Abmahnkosten treffen in der Regel den Auftraggeber, sobald das Video veröffentlicht wird. Klären Sie vertraglich, ob lizenzfreie Musik verwendet wird und wer haftet, falls Drittrechte verletzt werden.

Rico Friedrich

Rico Friedrich ist Gründer von 3DStory und verfügt über 15 Jahre Erfahrung im Aufbau und der Skalierung von Unternehmen durch effektives Online Marketing. Spezialisiert auf Video-Produktion als Conversion-Hebel für B2B und komplexe Dienstleistungen.

Mehr über den Autor lesen

Weitere verwandte Services